- hierzu
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hier|zu ['hi:ɐ̯'ts̮u:] <Pronominaladverb>:1. dazu:hierzu bin ich in der Eile nicht mehr gekommen.2. im Hinblick auf, in Bezug auf diese soeben erwähnte Sache, Angelegenheit:hierzu gab der Politiker keinen Kommentar ab.* * *
hier|zu 〈Adv.〉1. zu dieser Angelegenheit2. zu dieser Sache, dieser Gruppe● \hierzu gehören auch die folgenden Arten; \hierzu kommt (noch), dass ...; \hierzu möchte ich bemerken, dass ...* * *
1.a) zu dieser Sache, diesem Gegenstand hier [hinzu], zu der soeben erwähnten Sache, dem soeben erwähnten Gegenstand o. Ä. [hinzu]; mit der erwähnten Sache zusammen:das Kleid ist schwarz, h. trägt sie eine rote Kette;h. (zu diesem Essen) gehört ein Bier;b) zu der soeben erwähnten Gruppe, Kategorie o. Ä.:es gibt viele Arten von Singvögeln; h. gehören auch die Sperlinge.2. zu dem soeben genannten Zweck, Ziel; für den soeben genannten Zweck:Sie haben sich viel vorgenommen; h. möchte ich Ihnen Glück wünschen.3. hinsichtlich der soeben erwähnten Sache, Angelegenheit o. Ä.:h. möchte ich nichts mehr sagen.* * *
hier|zu [auch: -'-, mit bes. Nachdruck: '- -] <Adv.> [aus ↑hier u. ↑zu]: 1. a) zu dieser Sache, diesem Gegenstand hier [hinzu], zu der soeben erwähnten Sache, dem soeben erwähnten Gegenstand o. Ä. [hinzu]; mit der erwähnten Sache zusammen: das Kleid ist schwarz; h. trägt sie eine rote Kette; h. (zu diesem Essen) gehört ein Bier; b) zu der soeben erwähnten Gruppe, Kategorie o. Ä.: h. gehören eine Reihe von Personen; Singvögel gibt es mit vielen Arten; h. gehören auch die Sperlinge. 2. zu dem soeben genannten Zweck, Ziel; für den soeben genannten Zweck: h. raten, Glück wünschen. 3. hinsichtlich der soeben erwähnten Sache, Angelegenheit o. Ä.: „... der Prinz wünscht meine Bücher zu sehen. Darf ich Sie bitten, sich h. zu äußern?“ (Th. Mann, Hoheit 197).
Universal-Lexikon. 2012.